Geldauflagen & Bußgelder

Der Elternkreis Frühgeborene und kranke Neugeborene Mannheim e.V. ist an drei Gerichten (Landgericht Mannheim, Oberlandesgericht Karlsruhe) gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit. Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach.

So können Sie uns helfen

Vielleicht kennen Sie Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen vorschlagen, die wertvolle Arbeit der Frühchen durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.

Sie sind Richter oder Staatsanwalt?

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber unverbindlich zu.