Gut zu wissen!

Zuwendungsbestätigung:

Bei einem Betrag bis zu 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 300,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese stellen wir Ihnen gerne zeitnah aus. Vermerken Sie gut leserlich Ihre genauen Adressdaten! Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen unter 300,00 Euro aus.

 

Zuwendungsbestätigung:
Einmal im Jahr versenden wir die Zuwendungsbestätigungen.  Sollten Ihnen ein Nachweis fehlen, rufen Sie bei uns durch - wir kümmern uns darum.

 

Gemeinnützig anerkannt:

Der Elternkreis Frühgeborene und kranke Neugeborene e.V. ist beim Finanzamt Mannheim als gemeinnützig anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

 

Freistellungsbescheid:

Den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mannheim können Sie hier einsehen.

Sammelspenden und die Zuwendungsbescheinigung:

Einige unserem Verein zugedachte Spenden sind das Ergebnis von Sammelaktionen. Z.B. sammelt eine Konfirmanden-Klasse für den Elternkreis oder die Belegschaft einer Firma ruft zu einer Sammelspende für uns auf. Die aus einer solchen Spendenaktion resultierenden Summen werden dann auf unser Spendenkonto eingezahlt. Manchmal werden wir im Anschluss vom Initiator der Sammelaktion um eine Spendenquittung gebeten. Dieser Bitte kommen wir  gerne nach, immer vorausgesetzt, dass wir eine Liste erhalten, aus der Name, Vorname & Adresse eines jeden Spenders und die Höhe der jeweiligen Spende hervorgeht. Dann stellen wir je Spender die ihm zustehende Quittung aus. Aus steuerrechtlichen Gründen ist es uns jedoch untersagt, dem Initiator der Aktion eine Spendenquittung über die Gesamtsumme der Spende auszustellen, da ihm bei der Sammelaktion die Einzelspenden nur treuhänderisch überlassen wurden mit dem Ziel, diese weiterzuleiten.

 

Anlass-Spenden, Sammelspenden und Co.:

Anlässlich von Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten verzichten Jubilare häufig auf Geschenke und bitten ihre Gratulanten stattdessen um Spenden für einen guten Zweck unter Nennung der zu bedenkenden gemeinnützigen Organisation, deren Spendenkonto und des Verwendungszweckes (Namen des Jubilars und des Anlasses). Da die Einzahlung direkt vom Spender erfolgt, besteht hier kein Problem für das Ausstellen einer Spendenquittung, vorausgesetzt, der Spender vermerkt seinen Namen, Vornamen und seine Adresse auf dem Einzahlungsbeleg. Findet die Sammlung jedoch während des Festes statt, handelt es sich im ersten Schritt um eine Schenkung an den Jubilar, der im zweiten Schritt den gesammelten Betrag umwidmet in eine Spende an die gemeinnützige Organisation. Letztere hat dann auch das Recht, dem Jubilar eine Spendenquittung über den gesamten Betrag auszustellen.

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Heffner

info@fruehchen.de

Mobil: 0176 - 95 35 67 82.