Der Elternkreis Frühgeborene und kranke Neugeborene Mannheim e.V. ist an drei Gerichten (Landgericht Mannheim, Oberlandesgericht Karlsruhe) gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit. Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach.
So können Sie uns helfen
Vielleicht kennen Sie Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen vorschlagen, die wertvolle Arbeit der Frühchen durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.
Sie sind Richter oder Staatsanwalt?
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber unverbindlich zu.
Januar 2023
Neujahrsempfang im Rosengarten Mannheim. Gleich zu Beginn des neuen Jahres nahmen wir am alljährlichen Neujahrsempfang der
Stadt Mannheim mit einem Informationsstand teil. Neben der Darstellung unseres Vereines konnten wir uns mit den anderen Organisationen austauschen, neue Kontakte knüpfen und viele bekannte
Gesichter begrüßen.
Jetzt Mitglied werden!
Unsere Mitglieder stärken und stützen nicht nur die Ziele des Elternkreises Frühgeborene und kranke Neugeborene Mannheim e.V. - vielmehr sind sie die Säulen, die unser aktives Handeln erst
möglich machen. Jetzt aktiv werden.